AVV / Abfallverordnung bezüglich Katalysatoren

Normale Autokatalysatoren werden meist unter der Abfallschlüsselnummer 160807 geführt.

Daneben gibt es für diverse andere Katalysatoren die teilweise als besonders überwachungsbedürftig eingestuft werden müssen noch andere EWC Nummern.

Bei Fragen zur Einordnung Ihrer Katalysatoren wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges regionales Umweltamt.

Anlagen zur Lagerung und Behandlung von mehr als eine Tonne Annahmekapazität pro Tag müssen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unter Beachtung potenzieller Umweltgefahren genehmigt werden.